Genehmigungs-Service

Taxi & Begleitfahrzeuge Berlin

BF2 – BF3 – BF3 Plus – BF4

Wir kümmern uns professionell um die Beantragung Ihrer erforderlichen Genehmigung. Wenn Sie das wünschen. Dabei sind folgende rechtl. Rahmenwerke für die Antragstellung zu beachten und zwar:

  1. StVO
  2. StVZO
  3. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO
  4. Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte
  5. Richtlinien für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (Ausn.-Gen.) nach § 70 StVZO.

Wann benötigen Sie überhaupt eine Ausn.-Gen. für Ihren Transport?

Aus der StVZO ergibt sich als grober Richtwert, falls Fahrzeuge, die

  • 2,55 m in der Breite überschreiten
  • und / oder 4 m in der Höhe überschreiten
  • oder als Einzelfahrzeug 12 m in der Länge überschreiten
  • und / oder mehr als 10t Einzelachslast je Achse aufweisen

einer gesonderten Ausn.-Gen. gemäß § 70 StVZO bedürfen.

Folglich sollten Sattelzüge ab 16,50 m und Züge ab 18,75 m auf eine Genehmigungspflicht hin überprüft werden. Auch für überragende Ladungs – oder Fahrzeugteile und für die Einschränkung des Sichtfeldes bestehen gesetzliche Grenzwerte. Deren Überschreitung bedarf einer Genehmigung.

Begleitfahrzeuge BF3

Grundsätze für Ihren Transport:

  1. Immer dann, wenn bereits das Fahrzeug nicht der StVZO entspricht, ist eine fahrzeugbezogene Ausn.-Gen. nach § 70 StVZO erfordlich.
  2. Beziehen sich die Abweichung nur auf die Ladung, entspricht das Leerfahrzeug aber den Vorgaben der StVZO, ist eine ladungsbezogene Ausn.-Gen. nach § 46 StVO erforderlich.
  3. Soll ein Transport mit einem nach § 70 StVZO genehmigungspflichtigen Fahrzeug erfolgen, bedarf es zusätzlich der Erlaubnis nach § 29 StVO. Hierzu ist dann eine Ausn.-Gen. nach § 70 StVZO nachzuweisen.
  4. Für die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrtstraßen müssen die geforderten Abmessungen und Mindestgeschwindigkeiten erfüllt werden. Könne diese durch den Transport nicht erfüllt werden, ist folglich hierfür zusätzlich eine fahrzeug- und ladungsbezogene Ausn.-Gen. für Schnellstraßen nach § 46 StVO erforderlich.

Beantragung einer Ausn.-Gen. gemäß § 70 StVZO:

Zur Antragstellung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen, und zwar:

Falls das Fahrzeug mindestens eine der folgenden Vorschriften der StVZO überschreitet :

  1. Fahrzeugabmessungen, Kurvenlaufeigenschaften, Achslasten, Gesamtgewicht, Anforderungen an Sichtfeld für Fahrer.
  2. Falls zutreffend: Es muß ein aktuelles Ausnahmegutachten zum Fahrzeug eines amtlich anerkannten Sachverständigen vorliegen.
  3. Außerdem: Angemessener Versicherungsschutz muß vorliegen.

Taxi & Begleitfahrzeuge Berlin

Beantragung einer Genehmigung gemäß § 29 und/oder § 46 StVO:

Vorliegen einer Genehmigung nach § 70 StVZO.

Außerdem: Prüfung eines wirtschaftlichen Alternativtransports via Schiene oder Wasser ist erfolgt.

Folglich: Verfügbarkeit eines unbedenklichen Fahrtweges ist gegeben.

Außerdem: Unteilbarkeit der Ladung liegt vor.

Folglich: Zuverlässigkeit (des Transportunternehmers) ist vorhanden.

Alle diese Anforderungen müssen nachgewiesen werden!

Folglich: Um für Ihren Schwer- oder/und Großraumtransport die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen, füllen Sie bitte dieses Formular aus (wird gerade aktualisiert). Diese Daten werden zur Antragsstellung benötigt. Wir können keine Gewähr für die pünktliche Erteilung der erforderlichen Genehmigungen übernehmen. Die Bearbeitungszeiten liegen an den zuständigen Behörden und können von uns kaum beeinfusst werden. Insbesondere, da meist mehrere Behörden und Baulastträger in mehreren Bundesländern und Landkreisen beteiligt sind. In der Regel dauert es ca. 2-3 Wochen bis zur erfolgreichen Erteilung.

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Transporte ins oder vom Ausland

Gerne kümmern wir uns auch um Ihre Spezialtransporte in andere Staaten Europas, von der Begleitung bis zur Genehmigung.